DIE ZUCHT IM RCR e.V.
Das Zuchtziel im RCR e.V. ist die Zucht von gesunden und reinrassigen Hunden im jeweils gültigen Standard. Folgende Rassen werden vom RCR e.V. nicht gerichtet: Alauntbull, Siambull, Old Englisch Bulldog, Germanischer Bärenhund, Saupacker.
Es werden keine Hunde mehr die Zuchtzulassung erhalten, die eine leichte Hüftgelenksdysplasie (HD-C) oder eine leichte Ellenbogendysplasie (ED-1) haben. Genauso wichtig ist es uns aber auch, dass die Zuchttiere möglichst vollzahnig sind. Es werden so z. B. Labrador-Retriever oder Golden-Retriever mit bis zu sechs fehlenden Zähnen, einer leichten Hüftgelenksdysplasie und einer leichten Ellenbogendysplasie, im RCR e.V. grundsätzlich keine Zuchtzulassung erhalten!
Unsere Zuchtstätten werden durch unsere Zuchtwarte überprüft und abgenommen. Es wird hier z.B. der Hundebestand überprüft, die Beschaffenheit der Zuchtstätte, die Aufzucht der Welpen sowie die Sozialisierungsmöglichkeiten die den Welpen geboten werden.
Bevor die Welpen an ihre Besitzer abgegeben werden, werden diese von einem Zuchtwart des RCR e.V. kontrolliert und abgenommen. Sollte in der Umgebung des Züchters kein RCR – Zuchtwart vorhanden sein, so wird die Wurfabnahme durch erfahrene Tierärzte vorgenommen. Hierbei wird überprüft ob die Welpen gesundheitliche oder wesensmäßige Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme aufweisen. Auch wird hier der Rassestandard überprüft, die Entwurmung der Welpen, die Impfung und die Kennzeichnung (Mikrochip) der Welpen, sowie der Allgemeinzustand der Zuchthündin. Alle diese Dinge werden in den zweiseitigen Wurfabnahmebericht eingetragen und an das Zuchtbuchamt gesendet.
Nochmals wird überprüft, ob die Elterntiere alle erforderlichen Untersuchungen (gem. der aktuellen Zuchtordnung) haben und sie die Zuchttauglichkeit durch den RCR erhielten. Wurde die Zuchttauglichkeit durch einen anderen Verband bescheinigt, so muss dieses nach unserer Zuchtordnung geschehen. Erst jetzt bekommen die Welpen ihre Ahnenpässe durch unser Zuchtbuchamt ausgestellt!